Die Berechnung der Kosten erfolgt für die ärztliche Behandlung, der Preis für das Unterspritzungsmaterial ist nur ein Teil der Rechnung. Die Kosten für das ärztliche Beratungsgespräch am Behandlungstag sind im Behandlungspreis enthalten. Ein gebührenfreier Termin ist nicht erlaubt und gesetzlich nach Paragraph 12 Abs. 1 wie folgt geregelt: “Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregeln gelten. Die Sätze nach GOÄ dürfen nicht in unlauter Weise unterschritten werden.” Bitte beachten Sie, dass wir für eine individuelle Beratung einer Gesundheitsleistung außerhalb der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen eine Beratungsgebühr von 32,62 € erheben.
Preise für Begutachtungen, weitere Beratungen und Second-Opinion-Vorstellungen werden nach GOÄ abgerechnet und kosten ab 30 Euro. Als Arzt-Praxis sind wir nicht billig und wir verwenden keine günstigen Produkte. Die Preiskalkulation erfolgt transparent. Sie erhalten von uns ein faires Angebot nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Unsere Preise sind nicht verhandelbar.
Wir verwenden nur zugelassene Markenprodukte renommierter und marktführender Hersteller und erreichen durch einen langanhaltenden Behandlungserfolg eine hohe Patientenzufriedenheit. Davon weichen wir auch nicht ab, um einen günstigeren Preis zu erzielen.